DATENSCHUTZ

Wir sind ein unabhängiges Institut für Markt- und Sozialforschung aus Mainz. Wir werben nicht und wir verkaufen nicht. Wir geben keine Daten an Unbefugte weiter. Wir halten uns an alle gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

Die Teilnahme an allen unseren Befragungen und die Beantwortung sämtlicher Fragen sind selbstverständlich freiwillig!

Die Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder postalischen Anschriften der Befragungsteilnehmer haben wir entweder öffentlichen Quellen entnommen (z. B. Telefonbücher) oder mit einem statistischen Verfahren zufällig generiert. Für die Befragung wichtiger Kunden, Unternehmen oder Ansprechpersonen erhalten wir manchmal von unseren Auftraggebern Kontaktlisten, die wir streng vertraulich behandeln und nach Ende des Befragungsprojekts löschen.

IM DETAIL

LQM Informationspflicht DSGVO

  • Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und die gesetzlichen Grundlagen der Auftragsdatenverarbeitung werden von L∙Q∙M gewährleistet und vertraglich zugesichert. Alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und die im Zusammenhang mit geplanten und/oder durchgeführten Projekten, Recherchen und Archivierungen für den Auftraggeber gesammelt werden, werden vertraulich behandelt.
  • In jedem dieser Fälle bezieht sie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Betroffenen auf ein entsprechendes Vertragsverhältnis (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) oder erfüllt die Bedingungen nach Buchstabe a, d oder f des Art. 6  DSGVO).
  • Befragungsergebnisse werden dem Auftraggeber nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Vorschriften der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen, werden bei L∙Q∙M umgesetzt.

  • Zur Gewährleistung, dass alle datenschutzrelevanten Themen ordnungsgemäß behandelt werden, hat L·Q·M über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auf freiwilliger Basis einen externen Datenschutzbeauftragten der Treuhandgesellschaft TdW südwest GmbH berufen.
  • Die wesentlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Datensicherheitsvorschriften beziehen sich auf
    1. Zutrittskontrolle
    2. Zugangskontrolle
    3. Zugriffskontrolle
    4. Weitergabekontrolle
    5. Eingabekontrolle
    6. Auftragskontrolle
    7. Verfügbarkeitskontrolle
    8. Trennungskontrolle
    9. Löschungskontrolle.
  • Alle Maßnahmen werden auf Wunsch im Detail erläutert und werden bei einer Auftragsvergabe Vertragsbestandteil.

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Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Die Verarbeitung der Daten dient der Wahrung der geschäftlichen Interessen des Verantwortlichen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.